Vor den Ferien hören wir im Laden in Freiburg diese Frage besonders oft. Die kurze Antwort: Ja, aber nur im Handgepäck oder am Körper, und an Bord wird weder gedampft noch geladen. In diesem Ratgeber fassen wir die Regeln des Luftfahrt-Bundesamts zusammen und geben dir Tipps für die Reise.
Darf die E-Zigarette ins Handgepäck?
Ja. E-Zigaretten dürfen laut Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nur in der Flugzeugkabine mitgeführt werden, also im Handgepäck oder am eigenen Körper.
Das LBA zählt E-Zigaretten, E-Zigarren, E-Pfeifen und andere Dampfgeräte zu den batteriebetriebenen Geräten mit Heizelement. Im aufgegebenen Gepäck sind sie verboten. Muss dein Handgepäck am Flugsteig doch in den Frachtraum, nimm die E-Zigarette und alle Ersatzakkus heraus und behalte sie bei dir in der Kabine.
Darf ich im Flugzeug dampfen oder laden?
Nein. Laut LBA dürfen E-Zigaretten im Flugzeug weder benutzt noch geladen werden.
Das gilt auch auf der Toilette. Lade dein Gerät deshalb vor dem Abflug auf.
Was gilt für Ersatzakkus?
Lose Lithium-Ersatzakkus gehören ausschließlich ins Handgepäck und müssen einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein.
Laut LBA dürfen Lithium-Ionen-Akkus eine Nennenergie von 100 Wattstunden nicht überschreiten, und lose Ersatzakkus sind im aufgegebenen Gepäck verboten. Selbst gebaute oder „modifizierte“ Akkupacks sind in Flugzeugen nicht erlaubt. Für Akkus mit mehr Leistung gelten besondere Regeln. Transportiere Akkus am besten in einer Akkubox oder Schutzhülle, damit die Pole nicht mit Schlüsseln oder Münzen in Kontakt kommen.
Darf ich Liquids mitnehmen?
Ja. Im Handgepäck gelten die üblichen Regeln für Flüssigkeiten: Behälter bis 100 Milliliter in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel bis zu einem Liter.
Laut Bundespolizei ist pro Fluggast ein solcher Beutel erlaubt. Nikotinhaltige Nachfüllbehälter fassen in Deutschland ohnehin höchstens 10 Milliliter (§ 14 TabakerzG), sie passen also in den Beutel. Größere Flaschen kannst du im aufgegebenen Gepäck verstauen, sofern keine anderen Vorschriften dagegen sprechen.
Warum kann der Tank im Flugzeug auslaufen?
Durch den Druckunterschied in der Kabine kann Liquid aus dem Tank gedrückt werden. Leere den Tank vor dem Flug oder bewahre das Gerät aufrecht in einem Beutel auf. Mehr dazu im Ratgeber Die E-Zigarette ist undicht.
Worauf muss ich am Urlaubsort achten?
Die Regeln für E-Zigaretten unterscheiden sich von Land zu Land. Informiere dich vor der Reise über die Bestimmungen im Zielland.
In manchen Ländern ist der Besitz oder die Einfuhr von E-Zigaretten oder Liquids eingeschränkt oder verboten. Auch Fluggesellschaften können strengere Regeln haben. Laut LBA sind deren Regelungen dann maßgeblich.
Welche Fragen hören wir im Laden am häufigsten?
Muss ich die E-Zigarette bei der Sicherheitskontrolle vorzeigen?
Folge den Anweisungen des Kontrollpersonals. Den Flüssigkeitsbeutel musst du in der Regel separat vorlegen.
Darf ich eine Einweg-E-Zigarette mitnehmen?
Für Einweg-E-Zigaretten gelten dieselben Regeln: nur im Handgepäck oder am Körper, an Bord nicht benutzen.
Sollte ich das Gerät ausschalten?
Ja. Schalte es aus oder sperre es, damit es sich nicht versehentlich einschaltet. Das LBA verlangt, dass E-Zigaretten vor unbeabsichtigter Inbetriebnahme geschützt sind.
Hinweis: Dieser Ratgeber richtet sich ausschließlich an Erwachsene. Wir verkaufen alle Produkte nur an Personen ab 18 Jahren. Nikotin ist ein Stoff, der sehr stark abhängig macht. Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche Beratung. Wer mit dem Rauchen aufhören möchte, findet kostenlose Hilfe beim Rauchfrei-Portal des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit.
Über die Autoren – Team Dampfstelle Freiburg: Wir sind ein inhabergeführtes Fachgeschäft in Freiburg-Zähringen und beraten seit August 2022 täglich im Laden. Unser Team dampft selbst seit über 10 Jahren und kennt die Geräte, Liquids und typischen Probleme aus eigener Erfahrung.
Zuletzt aktualisiert: 14.10.2026
Auf welche Quellen stützt sich dieser Artikel?
- Luftfahrt-Bundesamt: E-Zigarette (Passagiergepäck). https://www.lba.de/DE/Luftfahrtunternehmen/Gefahrgut/Passagierinformation/Passagiergepaeck/E-Zigarette.html
- Luftfahrt-Bundesamt: Elektronische Geräte mit Lithium-Batterien. https://www.lba.de/DE/Luftfahrtunternehmen/Gefahrgut/Passagierinformation/Passagiergepaeck/Elektronische_Geraete.html
- Luftfahrt-Bundesamt: Passagiergepäck – Hinweise zur Mitnahme von Gefahrgütern. https://www.lba.de/DE/Luftfahrtunternehmen/Gefahrgut/Passagierinformation/Passagiergepaeck/Passagiergepaeck_node.html
- Bundespolizei: Flüssigkeiten an Bord. https://bundespolizei.de/sicher-auf-reisen/mit-dem-flugzeug/was-darf-ich-mitnehmen/fluessigkeiten-an-bord
- Tabakerzeugnisgesetz § 14: Beschaffenheit von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern. https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/__14.html
- Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit: rauchfrei-Portal. https://www.rauchfrei-info.de/